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Zerrissene Moderne

Die Basler Ankäufe «entarteter» Kunst

NEUBAU / 22.10.2022–19.02.2023 / Kuratorinnen: Eva Reifert, Tessa Rosebrock


Die Sammlung von Werken der klassischen Moderne im Kunstmuseum Basel gehört zu den berühmtesten ihrer Art. Dabei ist sie vergleichsweise spät entstanden. Im Sommer 1939 – kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs – gelang es dem damaligen Direktor des Hauses, Georg Schmidt (1896–1966), 21 Meisterwerke zu erwerben. Diese waren 1937 im Zuge der nationalsozialistischen Kulturpolitik als «entartet» diffamiert und zwangsweise aus deutschen Museen entfernt worden. Das Reichspropagandaministerium ging davon aus, einen Teil der Werke gegen Devisen ins Ausland verkaufen zu können. Deshalb gelangten ausgewählte, für «international verwertbar» erachtete Kunstwerke über verschiedene Kanäle auf den Markt.


Die Ausstellung Zerrissene Moderne beleuchtet diesen wichtigen Moment der Basler Sammlungsgeschichte in allen Facetten. Zudem widmet sie sich der künstlichen Zersplitterung der modernen Kunst durch den kulturpolitischen Gewaltakt des NS-Regimes. Denn die Selektion in «verwertbare» und alternativ dem Vergessen oder der Zerstörung anheim gegebene Kunst hat bis heute Auswirkungen auf die Museumssammlungen in aller Welt. Die sowohl kunsthistorisch wie historisch angelegte Ausstellung vermittelt unerwartete Geschichten von Menschen, Werken und Handel.


Georg Schmidt und Paul Westheim – Ein Briefwechsel
Einen Tag nachdem die Kunstkommission die aus Berlin gesendeten Werke begutachtet hatte, berichtete der Direktor des Kunstmuseums dem einflussreichen jüdischen Kunstkritiker Paul Westheim von den Basler Ankäufen. Westheim war mit seiner Zeitschrift Das Kunstblatt zu einem Wortführer der modernen Kunst geworden. Aus dem Pariser Exil rief er in Zeitungsartikeln zum Boykott der Luzerner Auktion auf. Schmidts Schreiben und Westheims Antwort zeigen, dass beide den Basler Erwerbungen «entarteter» Kunst historische Bedeutung beimassen. 1940 wurde Westheim in Frankreich interniert, 1941 wieder freigelassen. Bis zu seinem Tod 1963 lebte er in Mexiko.

Kunstmuseum Basel · Zerrissene Moderne. Die Basler Ankäufe «entarteter» Kunst


Künstler:innen:
Alexej von Jawlensky, André Derain, Anita Clara Rée, Christoph Voll, Conrad Felixmüller, Elfriede Lohse-Wächtler, Emil Nolde, Erich Heckel, Ernst Barlach, Ernst Ludwig Kirchner, Felix Nussbaum, Franz Frank, Georg Schrimpf, George Grosz, Hanns Ludwig Katz, Henri Matisse, James Ensor, Jankel Adler, Jeanne Mammen, Josef Vinecky, Karl Hofer, Karl Opfermann, Karl Schmidt-Rottluff, Käthe Kollwitz, Lasar Segall, Louis Moilliet, Lovis Corinth, Ludwig Meidner, Lyonel Feininger, Marc Chagall, Marg Moll, Marie Laurencin, Max Beckmann, Max Ernst, Milly Steger, Oskar Kokoschka, Oskar Schlemmer, Otto Dix, Otto Mueller, Otto Nagel, Pablo Picasso, Paul Klee, Paul Kleinschmidt, Paula Modersohn-Becker, Rudolf Belling, Wassily Kandinsky, Wilhelm Lehmbruck

Geniessen Sie einen Einblick in die Ausstellung in unserem virtuellen Rundgang.

Glossar

«Entartete» Kunst

Als «entartete» Kunst wurde während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland (1933−1945) jene Kunst bezeichnet, die nicht ins Weltbild der Nationalsozialisten passte. Dazu gehörten Expressionismus, Dadaismus, Neue Sachlichkeit, Surrealismus, Kubismus und Fauvismus. Werke von jüdischen Künstler:innen und solche mit jüdischen oder politischen Themen waren besonders betroffen. 1937 wurde diese Kunst aus den deutschen Museen entfernt – insgesamt wurden mehr als 21'000 Objekte beschlagnahmt. Zahlreiche der Werke wurden in der Wanderausstellung «Entartete Kunst» in Deutschland präsentiert.

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«Internationale Verwertbarkeit»

Mit dem 1938 erlassenen «Gesetz über die Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst» konnte der deutsche Staat über die 1937 als «entartete» Kunst beschlagnahmten Werke verfügen. Sie wurden inventarisiert und sortiert. Etwa 780 Gemälde und Skulpturen sowie 3500 Arbeiten auf Papier wurden als «international verwertbar» eingestuft, d.h. sie erschienen für einen Verkauf gegen Devisen ins Ausland geeignet. Tatsächlich veräussert wurden fast doppelt so viele Werke. 125 Werke wurden 1939 in einer Auktion bei Theodor Fischer in Luzern versteigert, die anderen Werke gelangten über ausgewählte Kunsthändler auf den internationalen Markt. Ein Grossteil des «unverwertbaren Rests» wurde am 20. März 1939 in Berlin verbrannt.

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Provenienzforschung

Museale Provenienzforschung widmet sich der Geschichte der Herkunft von Kunstwerken und Kulturgütern. Der Kunstraub während der nationalsozialistischen Herrschaft stellt eine besondere Herausforderung für die Provenienzforschung dar. An einer Konferenz in Washington wurden 1998 von 44 Staaten elf Prinzipien verabschiedet, die bei der Lösung offener Fragen im Zusammenhang mit NS-Raubkunst helfen sollen, die sogenannten Washingtoner Prinzipien. Die Schweiz gehört zu den Unterzeichnerstaaten. Seither sind öffentliche Museen aufgefordert, ihre Sammlungen zu überprüfen. Ziel ist es, Lücken in der Herkunftsgeschichte zu schliessen und unrechtmässige Besitzerwechsel zu erkennen. Wenn nötig, wird die Rückgabe (Restitution) der betroffenen Werke an die rechtmässigen Eigentümer eingeleitet oder eine andere Form einer «gerechten und fairen Lösung» angestrebt.

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«Gerechte und faire Lösung»

Die unter Provenienzforschung erwähnten Washingtoner Prinzipien von 1998 haben für berechtigte Ansprüche im Zusammenhang mit NS-Raubkunst «gerechte und faire Lösungen» zwischen den Vorkriegseigentümer:innen oder deren Erb:innen und den heutigen Eigentümer:innen zum Ziel. Grundlage dafür ist die sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. In der Praxis bedeutet das, dass eine Rückgabe des betreffenden Objekts an die Anspruchsteller:innen nicht die einzige Antwort sein muss. Die Institution hat zum Beispiel die Möglichkeit, das Werk zurückzugeben und es erneut zu kaufen. Oder sie kann die Anspruchsteller:innen finanziell entschädigen. Wichtig sind auch symbolische Leistungen, etwa die Würdigung der ehemailgen Besitzer:innen, des Werks und seiner Geschichte.

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Raubkunst

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden in Deutschland und in den annektierten und besetzten Ländern eine grosse Anzahl Kunstwerke aus privatem Besitz konfisziert. Es handelte sich um Kunst, die Jüdinnen und Juden gehörte oder Menschen, die aus anderen Gründen verfolgt wurden. Diese wurden enteignet oder zum Verkauf gezwungen. Der «Raub» fand auf der Grundlage einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und unter Beteiligung diverser Behörden und eigens dafür eingerichteten Institutionen statt. Er wurde 1945 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.

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«Fluchtgut»

Im Gegensatz zu Raubkunst bezeichnet «Fluchtgut» Kunstwerke, die aufgrund der NS-Verfolgung ihrer Eigentümer:innen in ein vergleichsweise sicheres Drittland − zum Beispiel in die Schweiz − gebracht und dort verkauft wurden. Anders als bei Raubkunst wurde den Eigentümer:innen zum Teil ein marktüblicher Preis gezahlt, über den sie frei verfügen konnten. Der Grund für die Verkäufe blieb jedoch derselbe, nämlich die nationalsozialistische Verfolgungs-, Enteignungs- und Beraubungspolitik.

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Dieses Glossar wurde in möglichst verständlicher Sprache geschrieben. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.